Zulassungen und Konformitätsbescheinigung

Hier können Sie Daten und Dokumente zur Homologation eines Fahrzeugs anfordern.

Was ist eine Konformitätsbescheinigung?

Die Konformitätsbescheinigung (COC: Certificate of Conformity) ist ein Dokument, das mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs verknüpft ist und erteilt wird, wenn das Fahrzeug bestimmte gesetzliche, technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt. Sie enthält technische Informationen und kann für die Zulassung, Einfuhr oder Ausfuhr des Fahrzeugs erforderlich sein.

Wenn Ihr Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat und nach 1995 für den deutschen Markt registriert wurde, sollten Sie mit Ihrer Fahrgestellnummer einen Antrag stellen können. Diese kann Ihnen direkt und kostenlos zugeschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass, falls Ihrem Fahrzeug bereits eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde, für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von EUR 175,- zur Deckung der Verwaltungskosten* erhoben wird. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei der Konformitätsbescheinigung um ein Duplikat handelt oder nicht, bitte beantragen Sie die Bescheinigung und wir kontaktieren Sie, sollte eine Zahlung erforderlich sein.

Wie beantrage ich eine Konformitätsbescheinigung?

Klicken Sie auf den untenstehenden Link für die Beantragung. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Falls Ihrem Fahrzeug bereits eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde, fällt für die Ausstellung eines Duplikats eine Verwaltungsgebühr von EUR 175,- an.

Sie können davon ausgehen, dass Sie Ihre Bescheinigung innerhalb von zehn Arbeitstagen erhalten, wenn keine Zahlung erforderlich ist.

Falls eine Zahlung notwendig ist, erhalten Sie eine separate E-Mail mit entsprechenden Anweisungen. Ihre Bescheinigung wird Ihnen nach Zahlungseingang innerhalb von zehn Arbeitstagen zugesandt.

Zusätzliche Bank- oder Kreditkartenumrechnungsgebühren können anfallen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter, wenn Sie weitere Informationen zu diesen Änderungen benötigen.

Zulassungsdaten und andere Fahrzeugdokumente

Erste COC-fähige Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung wurden im Automobilsektor ab 1995 in den Markt gebracht. In einer Überschneidungszeit von ca. fünf Jahren, gab es parallel Modelle mit und ohne COC Möglichkeit.

Wenn Ihr Fahrzeug vor 1995 in Verkehr gebracht wurde und keine EG-Typgenehmigung hat, können Sie Bestätigungen oder andere Dokumente anfordern. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link.