Honda CR‑V e:PHEV – Förderfähig für Unternehmen und Privatkunden
Der Honda CR‑V e:PHEV vereint elektrisches Fahren im Alltag mit der Flexibilität eines Hybridantriebs. Mit CO₂-Emissionen von bis zu 60 g/km und einer elektrischen WLTP-City-Reichweite von bis zu 101 km erfüllt er die technischen Voraussetzungen für wichtige aktuelle Förder- und Steuersenkungsprogramme in Deutschland.
Steuerlicher Vorteil für Dienstwagenfahrer: Die 0,5-%-Regelung
Wer den Honda CR‑V e:PHEV als Firmenwagen nutzt und das Fahrzeug auch privat fahren darf, kann von einer attraktiven steuerlichen Vergünstigung profitieren.
Bei klassischen Verbrennern wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens üblicherweise mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Für förderfähige Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt dagegen die sogenannte 0,5-%-Regelung. Hierbei wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils nur die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt, wodurch sich die monatliche Steuerbelastung deutlich reduziert.
Voraussetzungen für die 0,5-%-Regelung
Damit ein Plug-in-Hybrid förderfähig ist, muss er mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- CO₂-Emissionen von höchstens 50 g/km oder
- elektrische Reichweite von mindestens 80 km
Warum der Honda CR‑V e:PHEV die Voraussetzungen erfüllt
Der Honda CR‑V e:PHEV verfügt über eine elektrische WLTP-City-Reichweite von bis zu 101 km und übertrifft damit die aktuell geforderte Mindestreichweite von 80 km deutlich. Damit erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen für die steuerliche Vergünstigung als Plug-in-Hybrid-Dienstwagen.
Ihr Vorteil: weniger Steuerbelastung bei privater Nutzung eines Firmenwagens und damit ein potenziell höheres Nettoeinkommen im Vergleich zu vielen konventionell angetriebenen Fahrzeugen.
Förderung für Privathaushalte
Auch Privatkunden können beim Kauf oder Leasing eines Honda CR‑V e:PHEV von der aktuellen staatlichen Förderung profitieren.
Das im Jahr 2026 eingeführte Förderprogramm unterstützt Privatpersonen beim Umstieg auf elektrifizierte Fahrzeuge. Förderfähig sind neben batterieelektrischen Fahrzeugen auch bestimmte Plug-in-Hybride, sofern diese die definierten Anforderungen an Ihre elektrische Fahrfähigkeit erfüllen. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing von Neufahrzeugen.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Plug-in-Hybridfahrzeuge, die:
- einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km aufweisen oder
- eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreichen.
Warum der Honda CR‑V e:PHEV die Voraussetzungen erfüllt
Der Honda CR‑V e:PHEV verfügt über eine elektrische WLTP-City-Reichweite von bis zu 101 km und übertrifft damit die aktuell geforderte Mindestreichweite von 80 km deutlich. Damit erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen für die steuerliche Vergünstigung als Plug-in-Hybrid-Dienstwagen.
Ihr Vorteil: weniger Steuerbelastung bei privater Nutzung eines Firmenwagens und damit ein potenziell höheres Nettoeinkommen im Vergleich zu vielen konventionell angetriebenen Fahrzeugen.
Die genannten Förder- und Steuervorteile basieren auf den zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die individuellen Voraussetzungen des Käufers beziehungsweise Nutzers. Die Förderfähigkeit ist abhängig von den offiziellen Fahrzeugdaten gemäß Typgenehmigung und Fahrzeugzulassung. Änderungen der Förderbedingungen bleiben vorbehalten.