Honda Assistance Mobilitätsservice

Honda Automobile besitzen einen hohen technischen Standard und bieten Ihnen immer ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit. Um diese auch langfristig zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Wartungsarbeiten immer bei einem unserer bestens auf Ihr Fahrzeug geschulten Honda Vertragspartner durchführen zu lassen.

gelber Sicherheitshelm mit Honda-Logo

Sollte es dennoch einmal vorkommen, dass Ihr Honda wegen einer Panne nicht mehr fahrbereit ist, können Sie ganz entspannt bleiben und auf die schnelle und unkomplizierte Hilfe des Honda Mobilitätsservice vertrauen.

24 Stunden Pannenhilfe

Rufen Sie im Pannenfall - ob im Inland oder Ausland - einfach unser Honda Assistance Center an, das Ihnen rund um die Uhr und 7 Tage die Woche mit Rat und Tat zur Seite steht.

Für Honda e und Jazz e:HEV (Hybrid) sowie alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2021:

In- und Ausland: +49 69 38 07 87 73
(gebührenpflichtig)


Für alle weiteren Honda Modelle:

Inland: 0800 466 32 11
(gebührenfrei)

Ausland: +49 89 76 76 46 63
(gebührenpflichtig)

 

Assistanceleistungen, die Sie in jedem Fall weiterbringen

 

  • Egal wo Sie sich gerade befinden, oberstes Ziel ist immer, die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeuges direkt am Pannenort wieder herzustellen, damit Sie möglichst zügig Ihre Fahrt wieder aufnehmen können.
  • Aber auch für den Fall, dass eine Reparatur am Pannenort nicht möglich ist, wird bestens für Sie gesorgt. Sie können sich darauf verlassen, dass dann Ihr Fahrzeug ausschließlich bei einem Honda Spezialisten, der technisch bestens mit Ihrem Honda vertraut ist, einer weitergehenden Diagnose unterzogen und anschließend instandgesetzt wird. Somit beschränkt sich die Standzeit Ihres Fahrzeuges auf ein Minimum.

 

Weitere Leistungen, die Sie entspannen lassen

 

Sollte Ihr Fahrzeug innerhalb von 4 Stunden nicht wieder fahrbereit sein, hält das Honda Assistance Center bei Bedarf weitere Serviceleistungen für Sie bedingungsgemäß bereit, wie:

  • Einen Mietwagen – für bis zu 3 Werktage
  • alternativ eine Übernachtung in einem ****Hotel für Fahrer und alle Insassen
  • oder Ihnen werden die Kosten für eine Weiter-/Heimreise per Bahn (1. Klasse) oder gesetzt den Fall, die Bahnreise würde 4 Stunden überschreiten, per Flugzeug (Economy Klasse) erstattet. Dies gilt natürlich auch für alle Insassen.
  • Selbstverständlich werden Ihnen auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten* für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen nach Vorlage von Fahrausweisen bzw. Taxibelegen bedingungsgemäß übernommen.
  • Zur Abholung Ihres Fahrzeuges nach Reparaturende vom Reparaturort werden Ihnen die verauslagten Kosten einer Bahnfahrkarte bzw., sollte die Bahnreise vier Stunden überschreiten, die Kosten eines Flugtickets der einfachsten Klasse erstattet.*

Einzelheiten entnehmen Sie den Bedingungen des Honda Mobilitätsservices, oder fragen Sie Ihren Honda-Vertragshändler.

* gemäß den Bedingungen des Honda Mobilitätsservices.

 

Grenzenloser Mobilitätsschutz in derzeit 42 europäischen Ländern

 

Auch auf einer Auslandsreise können Sie die gleichen Assistanceleistungen* wie zu Hause in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass

  • die Beschaffung von Ersatzteilen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft in dem betreffenden Land nicht möglich ist, besorgt das Honda Assistance-Center die Ersatzteile und versendet sie zur Reparaturwerkstatt oder dem nächstgelegenen Flughafen. Weiterhin werden die Versandkosten übernommen und die Zollformalitäten erledigt.
  • Ihr Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besteht die Möglichkeit, dass das nicht instandgesetzte Fahrzeug zu dem Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Honda Vertragspartner zurücktransportiert wird.**

*Die Erbringung der Assistanceleistungen kann u.U. in bestimmten Ländern nur entsprechend der lokalen Verfügbarkeit bzw. den örtlichen Gegebenheiten erfolgen.

**Gemäß den Bedingungen des Honda Mobilitätsservices.

 

 

Dauer des Assistanceschutzes

Sie erhalten die Assistanceleistungen für die Dauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Eine weitere Verlängerung um jeweils 12 Monate kann jährlich im Rahmen einer Inspektion beantragt werden.