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Welche Abgaswerte sind für die Erstzulassung erforderlich?

In Unregelmäßigen Abständen werden die Mindestanforderungen bezüglich der Abgasentwicklung von motorisierten Fahrzeugen angehoben. Dies gilt auch für Krafträder.

Welche Mindestanforderung gültig ist erfahren Sie bei den Prüforganisationen und der Zulassungsstelle.

Diese Abgaswerte haben nichts mit den Werten für die wiederkehrende, zweijährige Abgasuntersuchung zu tun, zur Ermittlung werden völlig unterschiedliche Parameter und Meßmethoden angesetzt.

Offiziell Importierte Motorräder

Sollte das von Ihnen erstandene und von Honda offiziell nach Deutschland eingeführte Kraftrad noch die vorhergehende Schadstoffklasse erfüllen und bisher noch nicht zugelassen worden sein gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Meist kann im ersten Jahr nach Gültigkeitsablauf der vorhergehenden Schadstoffklasse von uns eine sog. Ausnahmegenehmigung mit der eine Zulassung noch möglich ist.

2. Sollte die beschriebene Ausnahmegenehmigung nicht mehr Gültig sein, kann ein formloser Antrag an das Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden.

Darin enthalten sollte neben der Ausnahmegenehmigung auch eine Begründung, warum das Motorrad bisher nicht zugelassen wurde. Ob eine Zulassung ermöglicht wird, wird im Einzelfall entschieden. Bitte beachten Sie , dass dieser Dienst meist Kostenpflichtig ist.

Ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt erfahren Sie bei Ihrem Honda-Vertragspartner.

Individuelle oder Grauimporte

Sofern nicht nachgewiesen werden kann dass das Fahrzeug bereits im öffentlichen Verkehr im Ausland in Betrieb war, müssen die Abgaswerte nachgewiesen werden.

Da diese Prüfung zwecks exakt gleicher Ausgangsparameter unter Laborbedingungen durchgeführt wird ist diese dementsprechend äußerst Kostenintensiv. Zur genauen Abklärung sollten Sie deshalb im Vorfeld mit dem Zuständigen Prüfingenieur Kontakt aufnehmen.

Grundsätzlich sind für Fahrzeuge aus dem Ausland, speziell aus den USA keine Abgas und Geräuschwerte erhältlich. Meist wurden diese nicht abgemessen da für den Ursprungsmarkt nicht relevant, oder nach Vorgaben welche nur im eigenen Land gültig waren, so dass eine Umschlüsselung in Werte nach europäischen oder Deutschen Vorgaben nicht möglich ist.

Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit dem zuständigen Prüfingenieur in Verbindung um evtl. weitere Möglichkeiten oder Vorgehensweisen zu besprechen, dort kann man Ihnen auch mehr bezüglich der zu erwartenden Kosten mitteilen.

Wettbewerbsfahrzeuge/Crosser/Enduros/Supermoto

Bei Wettbewerbsfahrzeugen, welche in Eigenenergie oder durch Spezialisten für den Straßenbetrieb umgerüstet wurden, müssen, sofern nicht schon einmal nachweisbar zugelassen, eine Abgasprüfung nach EG oder nationalen Vorschriften durchlaufen.

Oftmals haben die einschlägig bekannten Spezialisten schon diverse Gutachten vorliegen, so dass eine Abnahme leichter fällt.

Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit dem zuständigen Prüfingenieur in Verbindung um evtl. weitere Möglichkeiten oder Vorgehensweisen zu besprechen, dort kann man Ihnen auch mehr bezüglich der zu erwartenden Kosten mitteilen.