Da derzeit Motorisierte Zwei- und Dreiräder nur nach Hubraum über 150cc besteuert werden ist die Schadstoffklasse hierfür Irrelevant.
Zwar wird der Schadstoffschlüssel unter Punkt 14 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben, dieser ist aber nur für die Erstzulassung des jeweiligen Krades von Interesse.