Rückruf Takata Airbags: Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel

Als Unternehmen mit der Verantwortung eines weltweit führenden Automobilherstellers, behandelt Honda Qualität und Sicherheit mit höchster Priorität. Wir streben in allen Bereichen unseres Unternehmens danach, bestmögliche Qualität zu gewährleisten.

15. Februar 2016
Honda

Rückruf Takata Airbags

Im Rahmen unserer fortlaufenden Qualitätskontrollen haben wir festgestellt, dass bei bestimmten Fahrzeugen der Modelljahre 2001-2015 (siehe untenstehende Auflistung) ein sicherheitsrelevanter Fehler bei den Gasgeneratoren von Airbags des Herstellers Takata vorliegt. Da Ihre Sicherheit für uns höchste Priorität hat, werden wir diese Gasgeneratoren austauschen. Diese Aktion sollte im Interesse Ihrer eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden.  

1. Welche Modelle sind betroffen?

Die Honda Motor Company Ltd. hat die Rückrufaktion für die nachfolgend aufgeführten Honda Modelle initiiert:

  • Jazz (Modelljahre 2002-2015) 
  • Civic (Modelljahre 2001-2011) 
  • Accord (Modelljahre 2003-2012) 
  • CR-V (Modelljahre 2002-2012) 
  • Insight (Modelljahre 2010-2012) 
  • Stream (Modelljahre 2001-2005)

2. Ist mein Fahrzeug betroffen?

Sie werden von Honda schriftlich informiert, sollte Ihr Fahrzeug von einem Airbag-Rückruf betroffen sein. Ihre Anschrift haben wir in diesem Fall direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Gerne bekommen Sie auch bei einem Honda Vertragspartner oder bei unserer Honda Kundenbetreuung, Tel.: 069-83006-0 / info@honda.de, eine nähere Auskunft erteilt.  

3. Wer führt die Rückrufaktion durch?

Die Rückrufaktion kann ausschließlich von einem autorisierten Honda Vertragspartner durchgeführt werden.

4. Welche Daten benötigt der Händler bei Terminvereinbarung?

Der Händler benötigt von Ihnen die Fahrgestellnummer und den Kilometerstand. 

5. Kommen Kosten auf mich zu, wie lange dauert die Umrüstung?

Der Austausch der relevanten Airbagteile wird für Sie kostenlos durchgeführt und dauert ca. 1-2 Stunden. 

6. Kann der Airbag unvermittelt auslösen?

Nein, der Airbag kann nicht unvermittelt auslösen. 

7. Ich habe das betroffene Fahrzeug verkauft, was soll ich nun tun?

Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben und der neue Besitzer hat es noch nicht zugelassen, bleiben Sie als letzter Halter beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert und werden ggf. erneut angeschrieben. Bitte senden Sie in diesem Fall die beigefügte Rückantwortkarte an Honda zurück und informieren uns über den Verkauf bzw. über den aktuellen Status des betroffenen Fahrzeugs.