Drucken

Abgaswerte für Abgasuntersuchung AUK

Durch die seit 01.06.2006 gültige Neuregelung sind alle Kraftradbesitzer betroffen, deren Fahrzeug nach dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurde. Betroffen sind alle Krafträder mit mehr als 50ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, soweit sie ein amtliches Kennzeichen tragen, also auch 80 und 125 ccm (Leichkrafträder). Diese Krafträder müssen ab dem 01.04.2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im wesentlichen, besteht diese Prüfung aus den Teilen Geräuschemission und Abgasuntersuchung.

Individual und Grauimporte

Bei sog. Individual oder Grauimporten welche schon vor dem 01.01.1989 im Ausland zugelassen waren, sollte dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, da sonst auch diese älteren Fahrzeuge von der AUK nach den oben beschriebenen Kriterien betroffen sind.

Durchführung der Abgasuntersuchung

Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit geregeltem Katalysator.

Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.

Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.

Motorräder mit geregeltem Katalysator müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.

Bitte beachten Sie, dass die Parameter zur Messung bei der AUK, erheblich von denen zur Zulassung/Erteilung einer ABE bzw. EG-BE vorgegebenen Maßstäben, abweichen.

Voraussetzung für die Einhaltung der für die AUK relevanten Werte, sind unter anderem der technisch einwandfreie und originale Zustand aller an der Gemischaufbereitung und Abgasentsorgung direkt oder indirekt beteiligten Komponenten, sowie deren Peripherie.

Manipulationen, erhöhter Verschleiß, sowie schlechte Wartung auch einzelner Bauteile, können und werden natürlich die gemessenen Werte negativ beeinflussen, womit die Erteilung der Prüfplakette bei Überschreiten der Grenzwerte verweigert wird.

Des Weiteren genügt es, insbesondere bei Fahrzeugen mit Katalysator, in den meisten Fällen nicht die Auspuffanlage nur durch den Betrieb bei Leerlaufdrehzal auf volle Betriebstemperatur und somit zu korrekte Funktion zu bringen.

In der Praxis hat es sich bewährt die AUK-Prüfung unmittelbar nach einer über mehrere Kilometer durchgeführten Fahrt zu prüfen, um die volle Durchwärmung und somit Funktion der Abgasanlage mit allen Bauteilen zu gewährleisten.