Eine sog. Lieferantenerklärung oder Lieferantenbestätigung wird in aller Regel zur Ausfuhr eines Fahrzeugs in einem der Präferenzstaaten (z. Zt. Rumänien, Bulgarien, Türkei, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) benötigt, um die zu dabei anfallenden Steuerzahlungen zu minimieren.
Da die Regularien auf Honda Produkte nicht zutreffen, können von unserem Hause keine Lieferantenerklärungen ausgestellt werden.
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