Bei einem etwaigen Garantiefall wenden Sie sich bitte an einen beliebigen Honda Vertragshändler Ihrer Wahl. Anderenfalls ist eine Abwicklung des jeweiligen Garantiefalles nicht möglich.
Die Garantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung oder - falls das Kraftrad nicht sogleich zugelassen wird - mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer und endet mit Ablauf von 24 Monaten.