Die ABE- Nummer (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) wird sowohl für Fahrzeuge als auch für diverse Anbauteile auf nationaler Ebene vergeben.
Ab ca. 1999 wurden erstmals Motorradtypen auf gesamt -europäischer Genehmigungsbasis in den Verkehr gebracht. Diese erhielten dann die sog. EG-BE Nummer zugeteilt.
Da seit Einführung einige Original-Zubehörteile wie z.B. optionale Windschilder aus dem Honda Zubehörprogramm Teil der Fahrzeug EG-BE sind entfallen für diese Teile oftmals die zuvor nötigen ABE.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Fahrzeugtypen und nicht um einzelne Fahrzeuge handelt welche in Verkehr kamen.
Die ABE-Nummer setzt sich bei Motorrädern Normalerweise aus vier Ziffern oder einem Buchstaben und drei Ziffern, z.B. 7356 oder D488.
In den Ältern Fahrzeugbriefen ist diese auf Seite vier, in den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil II und in den Zulassungsbescheinigungen Teil I unter Punkt „K".