Dies geschieht von Amts wegen bei Pkw, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden sind. Für sie gilt dann die jeweils günstigere Regelung.
Für Pkw, die davor erstmals zugelassen worden sind, besteht diese Möglichkeit nicht. Der Zeitraum ab 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 geht für jeden nachvollziehbar auf das Ende 2008 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Maßnahmen des ersten Konjunkturpakets zurück. Das Vertrauen der Bürger, die daraufhin einen neuen Pkw angeschafft und zugelassen haben, ist geschützt.
Unabhängig davon sieht das Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer vor, dass alle Pkw, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Kfz-Steuer nach dem bisherigen Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen wird, ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung der Kfz-Steuer einbezogen werden sollen.