Dies hängt vom Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung ab.
Ist der Pkw erstmals in der Zeit vom 5.November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden, so wird die Kfz-Steuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt der Pkw die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, so verlängert sich der Zeitraum der Nichterhebung um ein weiteres Jahr, maximal bis 31. Dezember 2010. Endet der Zeitraum der Nichterhebung, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest.
Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, werden weiter wie bisher besteuert. Es ist vorgesehen, dass Pkw, die bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind, ab 2013 in die Systematik des neu geregelten Kraftfahrzeugsteuergesetzes übergeführt werden.