Bitte informieren Sie sich vor dem Export in europäische Länder über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen.
Folgende Dokumente können wir zur Unterstützung bei der Ausfuhr oder bei der Anmeldung im Exportland zur Verfügung stellen:
Lieferantenerklärung
Eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft bescheinigt dem Empfänger die Ursprungseigenschaft einer Ware im Sinne einer konkreten, von der Gemeinschaft unterhaltenen Präferenzregelung.
Eine Lieferantenerklärung erhalten Sie kostenfrei.
Technisches Datenblatt
Ein Technisches Datenblatt beinhaltet technische Fahrzeugdaten aus den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und -schein), die im Ausland für technische Prüfstellen hilfreich sein können. Es handelt sich hierbei aber nicht um ein offizielles Zulassungsdokument.
Ein Technisches Datenblatt erhalten Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 60,- inkl. 19% Mehrwertsteuer und € 2,- Nachnahmegebühr.
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC = Certificate of Conformity)
Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis.
COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben (bis 1995/96 wurden Fahrzeuge national geprüft und haben eine ABE, Allgemeine Betriebserlaubnis). Es handelt sich hierbei um ein offizielles Zulassungsdokument. In der Regel können Sie mit einem COC im Europäischen Ausland direkt zulassen. Entscheidend ist jedoch die Zulassungsbehörde im Ausland.
Wurde für Ihr Fahrzeug noch nie ein COC erstellt, erhalten Sie es kostenfrei.
Handelt es sich um ein Duplikat, erhalten Sie das COC gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 120,- inkl. 19% Mehrwertsteuer und € 2,- Nachnahmegebühr.
Um Ihnen eins der oben genannten Dokumente ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Anfrage in schriftlicher Form. Bitte füllen Sie dafür beigefügtes Formular aus und lassen Sie es uns unterschrieben zukommen.