Für Fahrzeuge aus EU Ländern und einem Baujahr ab 1995/96 ist eine EWG Übereinstimmungserklärung (COC = Certificate of Conformity) für die Zulassung in Deutschland in der Regel ausreichend.
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC = Certificate of Conformity)
Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis.
COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben (bis 1995/96 wurden Fahrzeuge national geprüft und haben eine ABE, Allgemeine Betriebserlaubnis). Es handelt sich hierbei um ein offizielles Zulassungsdokument. In der Regel können Sie mit einem COC direkt zulassen. Entscheidend ist jedoch die Zulassungsbehörde.
Das COC erhalten Sie direkt beim Fahrzeugimporteur im jeweiligen Herkunftsland.
Falls die Ausstellung einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung auf Grund des Fahrzeugalters nicht möglich sein sollte, müssen Sie das Fahrzeug von einer Technischen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, usw.) nach § 21 StVZO (Vollgutachten) begutachten lassen. Zur Erstellung der Zulassungsbescheinigungen benötigt die Prüforganisation ein Technisches Datenblatt.
Ein Technisches Datenblatt erhalten Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 120,- inkl. 19% Mehrwertsteuer und € 2,- Nachnahmegebühr.
Um Ihnen ein Technisches Datenblatt ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Anfrage in schriftlicher Form. Bitte füllen Sie dafür beigefügtes Formular aus und lassen Sie es uns unterschrieben zukommen.