Information zur Zertifizierung von Fachhandels- und Serviceunternehmen
Eine Unternehmens-Zertifizierung ist die erfolgreiche Überprüfung eines Betriebes anhand eines Kriterienkataloges durch eine neutrale Zertifizierungsstelle. Dieses Verfahren ist gesetzlich auf europäischer Ebene geregelt.
Öffentlich am meisten bekannt sind zweifellos Zertifizierungen nach EN ISO 9000 ff. Dabei handelt es sich um Normen, die Grundsätze für Maßnahmen zum Qualitätsmanagement beschreiben. Es handelt sich um die Systemzertifizierung. Durch genau dokumentierte Abläufe in einem Unternehmen soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Qualitätsmanagements erreicht werden. Zertifiziert werden also die Verfahrensabläufe.
Der Bundesverband Wassersportwirtschaft geht einen anderen Weg und stellt die Qualität, die ein Kunde erwartet in den Mittelpunkt. Es werden klare Qualitätsziele definiert, deren Einhaltung durch eine unabhängige Stelle (Zertifizierungsunternehmen) regelmäßig überprüft wird. Diese Ergebniszertifizierung hat den Vorteil, dass dem Kunden eine definierte und überprüfte Qualität der erbrachten Leistungen dargestellt wird.
Unternehmen haben die Möglichkeit sich für einen oder mehrere der folgenden Unternehmensbereiche auszeichnen zu lassen:
- Bootsfachhandelsbetrieb
- Zubehörfachhandelsbetrieb
- Bootsservicefachbetrieb
- Motorenservicefachbetrieb´
Insgesamt umfasst der Qualitätskriterienkatalog ca. 200 Einzelkriterien aus den Bereichen Unternehmensdarstellung, Verkauf, Werkstatt/Service, Unternehmensorganisation und Unternehmensführung von denen rund 90 als Pflichtkriterien in jedem Fall erfüllt werden müssen. Bei den übrigen Kriterien können je nach Leistungsstandard Punkte gesammelt werden, um die festgelegte Mindestpunktzahl zu erreichen.
Die Überprüfung erfolgt durch einen Inspektor des International Marine Certification Institute (IMCI), Brüssel, einem weltweit tätigen führenden Zertifizierungsunternehmen im Bereich der Sport- und Freizeitschifffahrt. Jedes Unternehmen wird von einem IMCI- Inspektor besucht und überprüft.
Werden alle Pflichtkriterien erfüllt und zudem die vorgeschriebene Mindestpunktzahl erreicht, erfolgt die Zertifizierung auf der Grundlage des vom Inspektor vorgelegten Untersuchungsberichtes (Audit). Die Zertifizierung wird für 3 Jahre ausgesprochen.






